Videoüberwachung

Die „Wahrnehmung des Hausrechtes“, die im § 6b des Bundesdatenschutzgesetz festgelegt wurde, ist die gesetzliche Grundlage für eine Videoüberwachung Ihres gewerblichen oder privaten Grundes oder Gebäudes. Ein kluges Alarmsystem beinhaltet dabei immer eine kluge Videoüberwachung als abschreckende Präventionmaßnahme und Mittel zur Beweissicherung durch Langzeitaufzeichnung im Falle eines Delikts.

Neben analoger Videoüberwachung bedienen wir uns immer mehr netzwerkbasierter Techniken mit Video-over-IP und Fernzugriff auf die verschiedenen „Augen“. Oder wir setzen für Sie eine Rundum-Kamera mit einem Blickwinkel von 360° ein, der garantiert nichts mehr entgeht.

Die digitale Langzeitaufzeichnung der Audio- und Videodaten sorgt dabei für die zuverlässige Sicherung des Geschehens.

Erwartet werden heute gestochen scharfe Bilder der Szene, wir liefern Bilder in HD Qualität und darüber. Der technische Standard heute wird mit 5 -8 Megapixel Auflösung, weiter Dynamikumfang von 120 dB bei Hell – Dunkelszenen, mit und ohne Motorzoom, intelligente Videoauswertung und Speicherung, Fernabfrage per Client oder APP. .  Dabei muß low cost nicht low quality bedeuten. Wir finden für Sie allermeistens die perfekte Synthese, seien Sie sicher!

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner